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Passau

Peter Kasberger Baustoff GmbH
Haitzinger Straße 40
94032 Passau
Deutschland

Telefon: +49 (0)851 95 94 60
Fax: +49 (0)851 95 94 820
E-Mail: post@kasberger.de


Pocking

Peter Kasberger Baustoff GmbH
Hartkirchner Straße 47
94060 Pocking
Deutschland

Telefon: +49 (0)8531 310 20 - 0
Fax: +49 (0)8531 310 20 - 18
E-Mail: pocking@kasberger.de


Pfarrkirchen

Peter Kasberger Baustoff GmbH
Arno-Jacoby-Straße 3
84347 Pfarrkirchen
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Telefon: +49 (0)8561 96 10 0
Fax: +49 (0)8561 96 10 60
E-Mail: pfarrkirchen@kasberger.de


Neuötting

Peter Kasberger Baustoff GmbH
Simbacher Straße 51
84524 Neuötting
Deutschland

Telefon: +49 (0)8671 99 81 0
Fax: +49 (0)8671 99 81 70
E-Mail: neuoetting@kasberger.de


Freyung

Peter Kasberger Baustoff GmbH
Speltenbach 28
94078 Freyung
Deutschland

Telefon: +49 (0)8551 916 20 - 0
Fax: +49 (0)8551 916 20 - 31
E-Mail: freyung@kasberger.de


Vilshofen/Pleinting

Peter Kasberger Baustoff GmbH
Haarbachweg 2
94474 Vilshofen/Pleinting
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Telefon: +49 (0)8549 973 21 - 0
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Bessere Wärmedämmwerte

VELUX Deutschland GmbH

VELUX Deutschland GmbH

Der preiswerte Einstieg in die Förderfähigkeit

Doppelt sparen mit der neuen ENERGIE Verglasung 84

Doppelt sparen mit der neuen ENERGIE Verglasung 84

Die neue ENERGIE Verglasung bietet einen preisgünstigen Einstieg in hohe Energieeffizienz mit sehr ­guten ­Wärmedämmwerten. Durch den UW-Wert von 1,0 erfüllt sie außerdem die Voraussetzung zur ­steuerlichen ­Förderung, wodurch Sie mit neuen, energieeffizienten Dachfenstern so richtig sparen können.

Ein ­Fenster mit 3-fach-Verglasung inklusive Eindeckrahmen und Einbaukosten ist, wenn die Voraus­setzungen für eine steuerliche Förderung in Höhe von 20 % vorliegen, im Ergebnis günstiger als ein Fenster mit 2-fach-­Verglasung THERMO inklusive Einbaukosten. So profitieren Sie ganz einfach von steuerlichen Vorteilen und einer optimierten Energieeffizienz in einem!

    So einfach geht steuerliche Förderung

    Bis zu 20 % Förderung¹

    Über die steuerliche Förderung können steuer­pflichtige Privatpersonen, die ihr Gebäude ­ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen, anfallende Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen unter gewissen Voraussetzungen steuerlich geltend machen:

    • Alter des Gebäudes: > 10 Jahre
    • Fachunternehmen notwendig
    • nach Bauausführung förderbar
    • U-Wert Dach ≤ UW-Wert neue Fenster
    • kein Energieberater notwendig

    Beraten lassen

    Auftrag umsetzen

    Abrechnen und dokumentieren

    Förderung beantragen

    Förderfähiger Hitzeschutz

    Wer neben neuen, energieeffizienten Dachfenstern auch noch einen neuen, außen liegenden Hitzeschutz einbaut, kann mit der steuerlichen Förderung gleich noch mehr sparen!

    Wenn Sie beispielsweise einen Rollladen als Hitzeschutz gleichzeitig mit einem förderfähigen Fenster installieren lassen, sind auch die Kosten für den Rollladen ohne weitere Anforderungen förderfähig.1

    Alternativ ist aber auch eine alleinige Nachrüstung des Rollladens möglich, wobei Sie ­lediglich auf eine strahlungsabhängige Steuerung, zum Beispiel mit ­App Control per VELUX ACTIVE, achten müssen.
    Strahlungsabhängige Steuerung heißt, dass der Hitzeschutz unabhängig von menschlicher Einwirkung geschehen muss. Zur Steuerung werden stattdessen lokale Wetterdaten und -prognosen sowie Sensordaten von VELUX ACTIVE genutzt, womit ein proaktiver Hitzeschutz und eine opti­male ­Lüftung sichergestellt werden können.

    ¹ Es ist eine steuerliche Förderung von bis zu 20 % verteilt auf drei Jahre möglich, sofern die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit erfüllt sind und ein entsprechender Antrag bewilligt wird. Die Möglichkeit und Höhe einer steuerlichen Förderung ist abhängig vom Bauvorhaben und richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, u. a. nach § 35c EstG und ESanMV. ­Der Höchstbetrag der Förderung ergibt sich aus § 35c EstG.